Treppentool zur Planung von Massivholztreppen





Begriffserklärung
Deckenöffnung
VKA
Vorderkante Antritt
Lichte Raumhöhe
Differenz Fußoden und Decke
Geschosshöhe
Differenz Fußboden des unteren zum Fußboden des oberen Geschosses
Steigungsanzahl
Anzahl der Steigungen = minus eine Stufe (letzte Steigung ist der Austritt)
TA
Treppenaussenmass
Austrittsstufe
Stufe zur Anpassung der Längendifferenz
Lauflinie
bezieht sich hier auf den/die Handläufe
Schrittmass
Verhältnis von Stufenhöhe und Breite
Podesttreppe
Treppe mit Absatz

Treppen 1x1 Fachbegriffe

Treppen 1x1 Toleranzen von Auftritt und Steigung

Treppen 1x1 Wichtige Treppenmasse

Lichtraumprofil und Seitenabstände

Die lichte Treppendurchgangshöhe muss mindestens 200cm betragen.

Die Durchgangshöhe kann bei notwendigen Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen (zusätzlichen Treppen) auf einem einseitigen oder beiderseitigem Randstreifen eingeschränkt sein.

Nebenstehende Grafik zeigt den grau hinterlegten Mindestbereich.

Zusätzlich können Sie die notwendigen Wandabstände von Handläufen und Stufen ablesen.

Das Treppengeländer muss bis zu einer Sturzhöhe von 12 Meter mindestens 90cm und ab einer Sturzhöhe von 12 Meter mindestens 110cm betragen.
Nutzbare Treppenlaufbreite, Steigung und Auftritt

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Maße für Steigung, Auftritt und die (nutzbare) Laufbreite einer Treppe. Diese Vorschriften gelten "für Treppen in und an Gebäuden, soweit für diese keine Sondervorschriften bestehen" (z.B. die Gaststätten- oder Kranken- hausbauverordnung, Sondervorschriften für behindertengerechtes Bauen usw.). Beachten Sie, dass die jeweiligen Landes- bauordnungen der jeweiligen Bundesländer abweichende bzw. zusätzliche Bestimmungen enthalten die einzuhalten sind.

Gebäudeart

Treppenart
Nutzbare
Treppenlaufbreite
min.
Steigung
s 2)
max.
Auftritt
a 3)
min.

Wohngebäude
mit nicht mehr
als zwei
Wohnungen 1)
Treppen, die zu
Aufenthaltsräumen führen
80
20
23 4)
Keller- und Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen
80
21
21 5)
Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen
50
21
21 5)
Sonstige Gebäude
Baurechtlich
notwendige Treppen
100
19
26
Alle Gebäude
Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen
50
21
21